Typische Maßnahmen
bei einer ganzheitlichen Gebäudesanierung
Die Europäische Union hat am 14.01.2021 das Klimaprogram „Fit for 55“ vorgestellt, wie die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 abgesenkt werden soll.
Dazu gibt es eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen, welche auch den Gebäudebestand betreffen.
Bis 2030 sollen demnach alle Gebäude saniert werden, welche die schlechteste Energieeffizienz aufweisen. Zur Ermittlung der Energieeffizienz sollen bis 2025 alle Gebäude einen Energieausweis erhalten, welche die Gebäude von der Effizienzklasse A (sehr gut) bis G (schlechteste Effizienzklasse) einteilt.
Auf nationaler Ebene ist das Ziel der Bundesregierung, dass der gesamte Gebäudebestand bis 2045 möglichst klimaneutral sein soll. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert der Bund mit attraktiven Zuschüssen und Zins vergünstigten Darlehen die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Dabei muss der Nachweis erbracht werden, wieviel Energie das Gebäude nach der Sanierung zu einem vergleichbaren Objekt (Referenzhaus) benötigt wird.
Je weniger Energie das Gebäude rechnerisch verbraucht wird, desto höher ist die Förderung. Der Effizienzhausstandard reicht dabei von EH 85 (85% Verbrauch im Vergleich zum Referenzhaus) bis EH 40 (40 % Verbrauch im Vergleich zum Referenzhaus). Zusätzlich kann über Nutzung von erneuerbarer Energie (EE Klasse) oder dem Nachweis für nachhaltiges Sanieren (NH Klasse) die Förderungen nochmals erhöht werden.
Aktuell schafft der Bund, das Land und auch die Stadt Stuttgart attraktive Anreize in die Effizienz der Gebäude zu investieren. Sollte es zu einer rechtlichen Verpflichtung kommen, fallen Förderungen voraussichtlich weg. Somit ist JETZT der beste Zeitpunkt in die Effizienz der Gebäude zu investieren.
Folgende Maßnahmen müssen bei der ganzheitlichen Sanierung mitgedacht werden:
Austausch des Heizungssystems
Ab 2024 beabsichtigt die Bundesregierung ein Gesetz einzuführen nach welchem in Deutschland nur noch Heizungsanlagen verbaut werden dürfen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Einzelheizungssysteme, welche diese Vorgabe erfüllen, sind etwa die Wärmepumpe
oder die Biomasseheizung (Holz und Pellet) oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Hinweis
Öl- und Gasheizungen dürfen voraussichtlich noch bis Ende 2023 eingebaut werden.
Danach nur noch als Zusatzheizung, solange 65% der Heizleistung mit erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Für Öl- und Gasheizungen muss neben dem Brennstoff auch eine CO2 Abgabe
bezahlt werden, die in den nächsten Jahren kontinuierlich ansteigen wird.